14.06.2012
Kategorie: Wirtschaft, FACEBOOK

Arm trotz Arbeit: Bei 1031 Euro ist Schluss

Kommenden Montag geht es um eine ganz spezielle Form der Armut.


Die Wiener Tagung „Working Poor”, veranstaltet von AMS und Caritas Öster­reich sowie abif, bei welcher aktuelle Studien zum Thema vorgestellt werden, steht unter dem Motto „Wenn Arbeit nicht vor Armut schützt – Erwerbsarmut in Österreich“. Österreichweit dürften über 241.000 Menschen genau davon betroffen sein. Allein in Innsbruck gelten laut Hochrechnung 2700 Menschen als „working poor“, als arbeitende Arme, so das Ergebnis der aktuellen Studie „Leben in der Stadt Innsbruck“ von der Österreichischen Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung. Genaue Zahlen für Tirol gibt es nicht, die letzten verfügbaren stammen aus dem Jahr 2010: Gemäß der Ergebnisse aus EU-SILC 2010 (European Union Statistics on Income and Living Conditions) sind 13.000 Menschen in Tirol betroffen – inwieweit diese Zahl zutrifft, weiß man aber nicht. Immerhin eins aber weiß man: Die Armutsgefährdungsschwelle liegt derzeit bei 1031 Euro (60 Prozent des Median-Pro-Kopf-Einkommens, Jahreszwölftel) für Alleinstehende, für ein Paar mit einem Kind sind es 1855 Euro. Unterm Strich zählt dabei die Haushaltszusammensetzung, sprich, Erwerbsarmut kann auch dann eintreten, wenn man zwar selber arbeitet, aber beispielsweise der Partner arbeitslos ist oder Pensionisten im Haushalt leben.
Working poor sind – mit 46 Prozent – die größte Gruppe der Armutsgefährdeten im Erwerbs­alter. Arbeitslose haben zwar ein erheblich höheres Armutsrisiko, prozentual gesehen betrifft dies aber wesentlich weniger Menschen – um die 18 Prozent. Auch wenn die Armutsgefährdungsquote bei Personen in prekären Beschäftigungsformen natürlich deutlich höher ist, sind es Menschen in einem Normalarbeitsverhältnis, welche die größte Gruppe innerhalb der „working poor” repräsentieren: 43 Prozent der Betroffenen befinden sich in Vollzeitbeschäftigung, 18 Prozent sind Teilzeitbeschäftigte, der Rest arbeitet unregelmäßig. Bei Vollzeitbeschäftigung gilt eigentlich eine Grundsatzvereinbarung, informiert der ÖGB Tirol: Diese besagt, dass in beinahe jeder Branche ein Mindesteinkommen von 1000 Euro bezahlt werden muss. Es gibt sie aber immer noch, jene Branchen, die kollektivvertraglich unter die Armutsgrenze fallen.


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