Kategorie: Motormarkt
Verschrotten: Aber wie?
Gebrauchtwagen. ECHO AM FREITAG präsentiert die wichtigsten Details zur Verschrottungsprämie.
Für die Verschrottungsprämie in Frage kommen:
• Alle Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 1. Jänner 1996.
• Fahrzeuge, die mindestens ein Jahr auf denselben Besitzer zugelassen waren.
• Fahrzeuge, die noch verkehrstauglich (Prüfplakette) sind.
• Fahrzeuge, denen die Verschrottung mit Bestätigung nachgewiesen wurde.
Als Neuwagen werden jene Fahrzeuge bewertet:
• Die zwischen 1. April und 31. Dezember 2009 gekauft werden.
• Die mindestens die EURO-4-Abgasnorm erfüllen.
• Alle Neuwagen unabhängig vom Kaufpreis.
Die Verschrottungsprämie in Anspruch nehmen können:
• Nur Privatpersonen, keine Unternehmen.
• Und jene Fahrzeuge, die erstmals auf einen privaten Zulassungsbesitzer zugelassen werden - das bedeutet, dass auch Vorführwagen oder Tageszulassungen, die bis dato nur auf Unternehmen zugelassen waren, als im Sinne der Verschrottungsaktion angesehen werden.[mk]












