16.04.2010
Kategorie: AK Bildungstipps
Wichtig: Urlaubstermin rechtzeitig vereinbaren
Soviel Urlaub gibt es
Wer jetzt den Urlaub plant, sollte so einiges beachten. Unter anderem auch, wie viele freie Tage pro Jahr überhaupt zustehen.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 30 Werktage (inkl. Samstage) Urlaub, ab dem 26. Dienstjahr gibt’s sechs Wochen. Bei einer 5-Tage-Woche wird häufig in Arbeitstagen gezählt. Der Urlaubsanspruch beträgt dann 25 Arbeitstage pro Arbeitsjahr, nach 25 Dienstjahren 30 Arbeitstage. Wer eine neue Arbeit antritt, bekommt den vollen Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten. Davor gibt’s anteiligen Urlaub.
Rechtzeitig mitteilen
Der Urlaub muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Wenn Sie Ihren Urlaub zu einem bestimmten Termin planen, sollten Sie diesen rechtzeitig und schriftlich beim Arbeitgeber anmelden und früh genug eine Vereinbarung treffen. Es ist ein Irrglaube, dass Beschäftigte den Termin für zwei Wochen von den meist fünf Wochen Jahresurlaub frei wählen können oder umgekehrt der Arbeitgeber den Mitarbeiter etwa in auftragsschwachen Wochen auf Urlaub schicken könnte. Der konkrete Urlaubszeitpunkt ist immer unter Rücksichtnahme auf die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und die Erfordernisse des Betriebs gemeinsam festzulegen.
Für Jugendliche gilt übrigens: Sind sie unter 18 Jahre, müssen sie auf Verlangen mindestens zwölf Werktage Urlaub zwischen 15. Juni und 15. September bekommen.